Gemäß § 34 Abs.(2) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 idgF, wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf
zur Abänderung des Bebauungsplanes im Gemeindeamt
(Bauamt) während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Zusätzlich stehen die Unterlagen auf der
Homepage der Stadtgemeinde (http://www.traismauer.at) kostenlos zum Download
bereit.
Jedermann ist
berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist, das ist vom 25.04.2024 bis 06.06.2024 zum Entwurf der Abänderung des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Erwägung gezogen.
Ein Rechtsanspruch
auf Berücksichtigung besteht jedoch nicht.
01-Kundmachung_2799[1].pdf
02-Änderungsanlass_2799.pdf
03-BPA_2799_01.pdf
04-BPA_2799_02.pdf
05-BPA_2799_03.pdf
06-BPA_2799_04.pdf
07-BPA_2799_05.pdf
08-VO_Entwurf_2799.pdf
09-Formblatt_Stellungnahmen[1].pdf